Lebensfragen – Scheidung: Ehe-Aus auch für gemeinsame Wohnung oder Haus

09. Juli 2019

Das Ende einer hoffnungsvoll gestarteten Beziehung ist nie leicht. Bei all der emotionalen Aufregung gibt es ein Feld, bei dem es besonders wichtig wäre, einen kühlen Kopf zu bewahren, nämlich bei der gemeinsamen Immobilie. Eine Aufteilung kann eine vertrackte Sache sein, je genauer Sie informiert sind, desto besser stehen die Chancen eine annehmbare Lösung zu finden.

Eine Scheidung mit Immobilie ist zwar kompliziert, dafür gibt es aber auch viele Lösungswege:

Eigentumsübertragung

Gibt es Einigkeit darüber, dass einer der Ehepartner die Immobilie behält und den anderen dafür auszahlt, scheint der Fall schnell erledigt. Doch es gilt doch einiges zu beachten und wichtige Punkte müssen geklärt werden. Wie hoch die Abfindung ist und in welchem zeitlichen Rahmen sie bezahlt werden soll, macht den Anfang. Dann sollte der übergebende Partner überlegen, dass er mit der Abfindung eine unter Umständen hohe Summe einnimmt, was sich auf den zukünftigen Unterhalt auswirkt. Der Übernehmende bezahlt weiterhin keine Miete, auch das fließt in die Unterhaltsansprüche mit ein.

Verkauf der Immobilie

Kann oder will keiner der Partner die Immobilie alleine übernehmen, ist der Verkauf ein vernünftiger Schritt. Dafür bedarf es der Einigung auf einen Mindestverkaufspreis. Ein guter und professioneller Makler sorgt dabei nicht nur für den Bestpreis, sondern ist auch eine vermittelnde Figur. Erfahrene Makler wissen auch einen Verkauf diskret abzuwickeln und entlasten das Paar in mehrerlei Hinsicht. Besprechen Sie mit dem Makler auf jeden Fall die steuerlichen Folgen und jene auf den Zugewinnausgleich. Noch komplexer wird der Verkauf, wenn es noch laufende Kredite gibt. Auch dabei kann Ihnen ein kompetenter Makler die entscheidenden Tipps geben, die Ihnen zu Gute kommen und nicht der Bank. Ist alles bedacht und geklärt, wird die Immobilie verkauft und der Erlös wie vereinbart aufgeteilt.

Übertagung auf ein gemeinsames Kind

Soll die Immobilie unbedingt in Familienbesitz bleiben, kann über die Übertragung auf ein Kind nachgedacht werden. Ist das Kind noch minderjährig, muss das Vormundschaftsgericht zustimmen. Doch das Kind wird damit verantwortlich für den Unterhalt der Immobilie. Schnell wir ein solcher Besitz für ein Scheidungskind auch zur emotionalen Belastung.

Realteilung

Lässt es die Immobilie zu und ist das Geld für einen Umbau vorhanden, könnten aus einer einzelnen zwei baulich getrennte Einheiten werden. Bei einer Wohnung ist das selten möglich, insgesamt hilft diese Lösung nicht bei einem klaren Neuanfang.

Teilungsversteigerung

Kommt keine Einigung zustande, kann einer der Partner eine Versteigerung beantragen. Dabei wird die Immobilie ziemlich sicher unter Wert verkauf, daher ist von dieser Variante dringend abzuraten.

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Philipp Maier
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