Ratgeber Scheidung mit Immobilienkredit

Scheiden tut meistens weh. Vor allem aber Immobilienbesitzer stehen bei einer Scheidung oft vor einem Berg an Verantwortung, Verbindlichkeiten und Fragen. Die wichtigste und drängende dabei: Was passiert mit meinem oder unserem Immobilienkredit, wenn wir uns scheiden lassen? Das Ziel einer Scheidung ist immerhin auch die Gütertrennung – aber wie sieht es genau bei den (gemeinsamen) Kreditschulden aus? Diese und viele weitere Fragen wollen wir in diesem Ratgeber beantworten. Und falls Sie dann noch Beratung und einen zuverlässigen, kompetenten Partner an Ihrer Seite wünschen, sind wir gerne für Sie da.
Gütertrennung  – Kreditschulden bei Scheidung
Gütertrennung – Kreditschulden bei Scheidung

Scheidung, Immobilienkredit und eine Frage: Wer zahlt?

Eine Scheidung ändert nichts an den Verbindlichkeiten. Der oder die Kreditnehmer ist oder sind weiterhin haftbar. Haben beide unterzeichnet, bedeutet dies allerdings nicht unbedingt, dass beide Eheleute auch wirklich exakt die Hälfte des gemeinsamen Kredits ableisten müssen. Die Bank kann auch entscheiden, nur einen Kreditnehmer zu belangen. Die Eheleute müssen dann untereinander für Ausgleich sorgen.

Der Grundbucheintrag

Selbst wenn beide Eheleute im Grundbuch eingetragen und damit gleichberechtigte Hausbesitzer sind: Ist nur ein Ehepartner Kreditnehmer, ist dieser verantwortlich.

Ausgleichsforderungen

Tilgt ein Ehepartner bei einer Scheidung die Schulden, die das gemeinsame Haus einbringt, allein, kann dieser eventuell Ausgleichsforderungen geltend machen – vor allem, wenn er oder sie nicht mehr im Haus verbleiben möchte und dem Ehepartner die Immobilie überlässt.

Der Hauskredit und der Nutzen

Es spielt leider überhaupt keine Rolle, ob Sie noch Nutzen aus einer Immobilie ziehen oder nicht: Haben Sie den Kredit mit unterzeichnet, sind Sie haftbar.

Die Bürgschaft

Ist ein Ehepartner Kreditnehmer und hat der andere Ehepartner für ihn oder sie gebürgt, wird die Sache etwas komplizierter. Noch immer ist der Kreditnehmer verantwortlich. Kann dieser aber nicht mehr zahlen, wird der Bürge oder die Bürgin zur Verantwortung gezogen.

Den Hauskredit übernehmen

Haben beide Ehepartner den Vertrag unterschrieben, gilt: In der Theorie kann der finanziell stärkere Ehepartner den Kredit übernehmen, wenn es dem anderen Ehepartner nach der Trennung nicht mehr möglich ist, sich finanziell sinnvoll am Kredit zu beteiligen. Dies kann aus reiner Freundlichkeit geschehen, oder weil ansonsten die Immobilie in Gefahr wäre, weil der andere Partner so oder so seine Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen könnte. Allerdings hat hier immer die Bank das letzte Wort: Ob sie eine Vertragsänderung erlaubt, ist einzig eine Frage der Kulanz!

Teilung des Kredites
Teilung des Kredites

Scheidung mit Immobilienkredit: Die Bank hat oft das letzte Wort

Ein wichtiger Rat: Beziehen Sie die Bank unbedingt in alle Planungen und Gespräche zum Thema Kredit mit ein. Oft hat die Bank hierbei nämlich das letzte Wort: Einigen Sie sich beispielsweise darauf, dass ein Partner aus dem Darlehensvertrag aussteigt und der andere (finanziell stärkere) Partner die Verbindlichkeiten allein übernimmt, ist das zwar ein schöner Kompromiss. Stimmt die Bank aber nicht zu, ist es nur eine Idee, die niemals Wirklichkeit wird. Bedenken Sie auch, dass viele Abmachungen zwischen Ehepartnern bei einer Scheidung zwar auf Ehrenwort bestehen, oft aber die Bank nicht interessieren müssen. Der oder die Kreditnehmer müssen den Kredit begleichen – das kann im Ernstfall die einzige Absprache sein, welche die Bank interessiert. Setzen Sie also auf ein enges, vertrauensvolles und menschliches Miteinander mit Ihrer Bank – am besten von Anfang an und nicht erst, wenn es brennt.

Zusammenarbeit mit der Bank
Zusammenarbeit mit der Bank

Ein klarer Schnitt: Die Ablösung oder Ableistung des Immobilienkredits

Die meisten Scheidungspaare wollen so schnell wie möglich einen sauberen Schnitt – dazu gehört auch eine rasche und eindeutige Gütertrennung. Bei einem Darlehen steht also der Wunsch im Raum, dieses schnell abzulösen oder effizient abzuleisten, um jahrelange gemeinsame finanzielle Verpflichtungen zu vermeiden. In der Theorie lautet der Plan zur Kreditablösung:

Das gemeinsame Haus wird verkauft

Vom Erlös wird die Kreditrestsumme beglichen – und alles ist geklärt. In der Praxis stellt dies allerdings eine Herausforderung dar, denn: Die Bank hat selten ein Interesse daran, Kreditnehmer vorzeitig aus einem Darlehen zu entlassen. Tut sie das, entgehen ihr nämlich die zukünftigen Zinszahlungen aus dem Darlehen. Deshalb fällt bei einer vorzeitigen Ablösung die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an. Und diese kann, je nach Zinsen, sehr hoch ausfallen. Kann man die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen? Ja, mit diesen Tipps:

Ersatz finden

Falls Sie sowieso die gemeinsame Immobilie verkaufen wollen, verkaufen Sie sie am besten an einen solventen Käufer, der bereit ist, das laufende Darlehen zu übernehmen. Wichtig hierbei: Nur wenn der neue Darlehensnehmer über die gleiche Bonität verfügt wie die vorherigen Darlehensnehmer, muss die Bank den Ersatz akzeptieren. Ansonsten ist es eine Frage der Kulanz. Und hier stellen sich viele Banken gerne quer, da sie bei einem Ersatzdarlehensnehmer auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichten müssten.

Rechtliche Lücken

Findet sich im Darlehensvertrag keine oder nur eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, können Sie das Vertragsverhältnis jederzeit widerrufen – die Bank hat dann keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung. Das Problem: Meist sind Darlehensverträge wasserdicht. Um eine Lücke zu finden, empfiehlt sich also ein spezialisierter Anwalt. Und das kann teuer werden – ohne Garantie auf Erfolg.

Die Umschuldung des gemeinsamen Kredits

Der bestehende Hauskredit wird hierbei nicht von Ihnen oder einem Ersatzdarlehensnehmer abgelöst, sondern durch eine weitere Bank. Sie tilgen also den bestehenden Kredit mit einem neuen Kredit, profitieren hierbei aber meist von besseren Konditionen, die noch dazu auf die neue Lebenssituation angepasst werden können. Dies bietet sich vor allem an, wenn es zur Anschlussfinanzierung nach einer Zinsbindungsfrist kommt.

Vermietung als Finanzierungsmöglichkeit

Sollte keiner der beiden Ehepartner im Haus bleiben wollen, kann die Immobilie auch vermietet werden. Die Miete wird dann genutzt, um den laufenden Kredit zu bedienen. Voraussetzung hierbei natürlich: Einigkeit beider Parteien und die Bereitschaft, auch nach der Scheidung weiter finanziell aneinander gebunden zu sein.

Aus eins mach zwei

Eine elegante aber manchmal auch kostspielige Lösung: Die Immobilie wird geteilt und beide Ehepartner bleiben dort wohnen. Voraussetzung: Es muss sich bei der Immobilie bereits um ein Zweifamilienhaus handeln – oder um eine Immobilie, die zu einem Zweifamilienhaus umgebaut werden kann. Noch eine Voraussetzung: Das Verhältnis sollte freundschaftlich sein. Nebeneinander zu wohnen, während der Rosenkrieg anhält, ist keine sonderlich gute Idee. Bedenken Sie bei dieser Lösung, dass der Kredit nicht abgelöst oder abgeleistet wird. Sie haben aber die Möglichkeit, die Nutzung der Immobilie an die neue Lebenssituation anzupassen – und die Aufteilung des Kredits auf zwei Kreditnehmer auch räumlich spür- und erlebbar zu machen.

Optionen zur Teilung bei Scheidung
Optionen zur Teilung bei Scheidung

Die Anschlussfinanzierung nach der Scheidung – was Sie wissen müssen

Meist endet die erste Zinsbindungsfrist der Baufinanzierung nach zehn bis 15 Jahren, während die gesamte Baufinanzierung oft auf Zeiträume von 30 bis 35 Jahren ausgelegt ist. Endet also die erste Zinsbindungsfrist, stellt sich die Frage der Anschlussfinanzierung, mit der die Restschulden getilgt werden sollen. Wie aber sieht es mit der Anschlussfinanzierung aus, wenn die Scheidung der Kreditnehmer bereits erfolgt ist? Grundsätzlich gilt für die Anschlussfinanzierung nach der Scheidung dasselbe wie für den Hauskredit: Wer den Immobiliendarlehensvertrag unterzeichnet hat, ist auch verantwortlich für die Anschlussfinanzierung. Allerdings nur, wenn die Anschlussfinanzierung bei derselben Bank geschehen soll. Kommt es hingegen zur Umschuldung durch eine Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank, kommt es auch zu einem gänzlich neuen Vertrag. Hier besteht die Möglichkeit, dass einer der beiden Kreditnehmer des ursprünglichen Vertrags aus seinen Verbindlichkeiten entlassen werden kann.

Einen Sonderfall stellt die Schuldhaftentlassung dar: Wird die Anschlussfinanzierung mit derselben Bank ausgemacht, kann diese einen der Kreditnehmer aus der Schuldhaft entlassen. Der andere Kreditnehmer ist dann allein für die Tilgung des Kredits verantwortlich.

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Reden ist Gold: Kommunikation bei der Scheidung mit Immobilienkredit

Was auch immer Sie tun, wie auch immer Sie mit einem laufenden Immobilienkredit umgehen wollen: Reden Sie miteinander. Einvernehmliche Lösungen sind immer besser als solche, die gegen den Willen eines Ehepartners erfolgen. Sie möchten die Immobilie verkaufen und den Kredit samt Vorfälligkeitsentschädigung mit dem Erlös tilgen? Machen Sie sich bewusst, dass Ihnen bei einer Ablehnung durch den Noch-Partner nur der Antrag auf Teilungsversteigerung bleibt. Sie haben das Recht, den Verkauf einzuklagen. Diese Teilungsversteigerung aber ist eine Form der Zwangsversteigerung. Das Amtsgericht wird Ihr Haus versteigern – erfahrungsgemäß mit weit niedrigerem Erlös als bei herkömmlichen Verkäufen oder Auktionen. Kurz: Nur Kompromisse und einvernehmliche Lösungen wehren wirtschaftlichen Schaden ab. Hauruck-Lösungen und Alleingänge hingegen bedeuten meist mehr finanziellen und bürokratischen Aufwand, und teils merkliche wirtschaftliche Einbußen.

Wichtig bei einer Scheidung – Kommunikation
Wichtig bei einer Scheidung – Kommunikation

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Philipp Maier
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